Deutscher Stenografenbund E. V.

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist wie der Geschäftsführende Vorstand und der Gesamtvorstand ein wichtiges Organ in unserer Organisation. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres statt. Diese ist für alle Mitglieder und Verbandsangehörige offen. Gäste können mit Zustimmung der Versammlung zugelassen werden. Anträge von Mitgliedern, von Organen des Deutschen Stenografenbundes und von dessen Jugendorganisation an die ordentliche Mitgliederversammlung müssen jeweils spätestens vier Wochen vorher schriftlich bei der Geschäftsstelle vorliegen.

Zur Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung gehören zum Beispiel die Entgegennahme von Tätigkeitsberichten des Vorstandes und der Ausschüsse, Entgegennahme der Kassenprüfungsberichte, Entlastung des Vorstandes, Bestätigung der Entlastung der Bundesjugendleitung, in jedem zweiten Jahr die Wahl des Geschäftsführenden Vorstandes, des Systemausschusses sowie von zwei Rechnungsprüfern und deren Stellvertretern, Ersatzwahl für vorzeitig ausgeschiedene Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes, Bestätigung der Wahl der Bundesjugendleitung, Festsetzung des Jahresbeitrages und Beschlussfassung über den Haushaltsplan des Deutschen Stenografenbundes, Festsetzung des Jahresbeitrages und Genehmigung des Haushalts der Jugendorganisation.

Die nächste Mitgliederversammlung des Deutschen Stenografenbundes findet am 07.04.2024 in Dortmund statt.

Mitgliederversammlungen des DStB:
24.04.2023 – Potsdam
24.04.2022 – Dortmund
18.04.2022 – online (coronabedingt)
12.05.2019 – Marburg
22.04.2018 – Bad Salzuflen
07.05.2017 – Alsfeld

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